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  • 10.07.2023 · Nachricht · LG Nürnberg-Fürth

    Arrest: keine materielle Rechtskraft früherer Gerichtsbeschlüsse

    | Die gerichtliche Bestätigung eines strafprozessualen Arrests entfaltet materielle Rechtskraft nur insoweit, als sich die zugrunde liegenden Verhältnisse nicht derart ändern, dass der ehemaligen Bestätigung die Grundlage entzogen wird. Insbesondere erheblicher Zeitablauf stellt dabei ein Novum dar, dass eine von der ursprünglichen gerichtlichen Bestätigung des Arrests abweichende neue Sachentscheidung rechtfertigt. Dies hat das LG Nürnberg-Fürth entschieden (17.5.23, 12 Qs 16/23, Abruf-Nr. 235658 ). |