17.07.2023 · Nachricht · LG Nürnberg-Fürth
Arrest: Vollziehung zeitlich begrenzt
| Ein strafprozessualer Arrestbeschluss ist nicht unbegrenzt vollziehbar, sondern unterliegt einer am Einzelfall orientierten „Vollziehungsfrist“. Nach deren Ablauf sind keine (weiteren) Vollstreckungsmaßnahmen möglich (LG Nürnberg-Fürth 22.2.23, 12 Qs 75/22, Abruf-Nr. 235668 ). |
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