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  • 14.04.2025 · Nachricht · LG Nürnberg-Fürth

    Das ist die Höhe der Geldstrafe bei Bürgergeldempfängern

    | Wird eine Geldstrafe verhängt, ist bei einem vermögenslosen alleinstehenden Angeklagten, der Bürgergeld beanspruchen kann, die Tagessatzhöhe im Ausgangspunkt bei 5 EUR anzusetzen (LG Nürnberg-Fürth 12.3.24, 12 KLs 505 Js 503/22, Abruf-Nr. 245706 ). |