09.12.2024 · Nachricht · LG Nürnberg-Fürth
Gewerbeanmeldung und Kontoeröffnung durch Strohleute belegen keinen Gehilfenvorsatz
| Das LG Nürnberg-Fürth hat klargestellt, dass allein aus der Gewerbeanmeldung und Kontoeröffnung durch Strohleute für einen faktischen Geschäftsführer (Hintermann) nicht auf einen Beihilfevorsatz der Strohleute geschlossen werden kann (25.4.24, 18 KLs 502 Js 2487/21, Abruf-Nr. 244157 ). |
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