· Fachbeitrag · Niedersächsisches Finanzgericht
Amateurfußballverein: Kein Sponsoring, sondern Schenkung
| Gehaltszahlungen, die der Sponsor eines Fußballvereins an Spieler leistet, die nur zum Schein bei ihm beschäftigt sind, tatsächlich aber für das Fußballspielen bezahlt werden, sind schenkungssteuerpflichtige Zuwendungen des Sponsors an den Verein (Niedersächsisches FG 18.3.15, 3 K 174/14, Abruf-Nr. 145545 ). |
Der Kläger ist ein Fußballverein im Amateurbereich. Der Unternehmer U sponserte den Verein. U schloss mit einigen Spielern des Vereins Arbeitsverträge, wonach diese als kaufmännische Angestellte in seinem Betrieb für ein angemessenes Gehalt tätig sein sollten. Zugleich unterschrieben die Arbeitnehmer Verträge mit dem Verein, worin sie sich zum Fußballspielen und zum Training unter „profimäßigen Bedingungen“ verpflichteten. Dafür erhielten sie vom Verein nur ein schmales Salär. Nach den Feststellungen der Finanzverwaltung waren die Mitarbeiter tatsächlich nicht für den Betrieb des U tätig, sondern beschäftigten sich ausschließlich mit dem Fußballsport.
Die Finanzverwaltung sah in den von U an die „Angestellten“ gezahlten Gehältern freigebige Zuwendungen nach § 7 Abs. 1 Nr. ErbStG. Denn die Spieler erbrachten an den U tatsächlich keine Arbeitsleistungen; dieser schenkte dem Verein faktisch die teuren Spielergehälter, die den Verein völlig überfordert hätten. Das FG hatte bereits über einen Teil des Streits zugunsten des FA entschieden (Niedersächsisches FG 28.7.15, 3 K 174/14, PStR 15, 285, Revision eingelegt, II R 46/15) und nun seine Rechtsauffassung für die übrigen Jahre der Zuwendungen bestätigt. Dabei sah es nicht die einzelnen Spieler, sondern den Verein als bereichert und damit als Steuerschuldner an.(OLK)