Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Oberlandesgericht Frankfurt

    Ehemaliger Steuerfahnder scheitert mit Schadensersatzforderung gegen Hessen

    | Das OLG Frankfurt/Main hat die Klage eines früheren Finanzbeamten abgewiesen, der vom Land Hessen als seinem Dienstherrn eine Geldentschädigung von 20.000 EUR verlangt hatte, weil der damalige Pressesprecher des Finanzministeriums persönliche Daten über seinen Gesundheitszustand an die Presse gegeben hatte (OLG Frankfurt/Main 14.7.14, 1 U 156/12 ). |

     

    Hintergrund der Sache ist die sogenannte Steuerfahnderaffäre: Der Kläger K und andere als Steuerfahnder tätige Beamte hatten sich im Jahr 2001 gegen eine „Amtsverfügung“ ihres Dienstherren im Hinblick auf zu verfolgende Hinterziehungsfälle gewandt. Der K war zur Frage seiner Dienstfähigkeit durch einen Gutachter untersucht worden. Dieser Gutachter attestierte eine psychische Erkrankung. Der K wurde daraufhin gegen seinen Willen in den Ruhestand versetzt. Kurze Zeit danach unterzog sich der K einer erneuten psychiatrischen Untersuchung, weil er als Steuerberater zugelassen werden wollte. In diesem Gutachten wurde dem K volle psychische Gesundheit bestätigt. Der K ist seit 2007 als selbstständiger Steuerberater tätig.

     

    Nach Ansicht des OLG steht dem K der geltend gemachte Anspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht zu. Es könne dahingestellt bleiben, ob der Pressesprecher die beanstandete Äußerung über den „Verfolgungswahn“ gemacht habe. Denn selbst wenn man zugunsten des K unterstelle, dass eine solche Äußerung gefallen sei, fehle es an den besonderen Voraussetzungen, unter denen eine Geldentschädigung zum Ausgleich einer Persönlichkeitsrechtsverletzung beansprucht werden könne.

    Quelle: ID 42985416

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents