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  • 18.10.2013 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Frankfurt

    Schwerwiegende Pflichtverletzung des Steuerberaters

    | Der steuerliche Berater begeht gegenüber seinem Mandanten einen Treuebruch und damit eine schwerwiegende Pflichtverletzung im Hinblick auf den geschlossenen Steuerberatervertrag, wenn er seinen Mandanten zu einem Vertragsschluss mit einem Dritten veranlasst, aber nicht offenbart, dass er für einen solchen Vertragsschluss eine Provision erhält (OLG Frankfurt 12.6.13, 1 U 30/11, Abruf-Nr. 133238 ). |