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  • · Nachricht · Oberlandesgericht Hamburg

    § 15a InsO: GmbH-Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung

    | Das OLG Hamburg hat in einer Entscheidung vom 8.11.13 (11 U 192/11, Abruf-Nr. 141474 ) darauf hingewiesen, dass den Bilanzansätzen einer Handelsbilanz im Rahmen einer Überschuldungsprüfung eine zumindest indizielle Bedeutung zukommt. Steht den aktivierten Aufwendungen für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs kein Erwerb von Vermögensgegenständen gegenüber, können die Aufwendungen im Rahmen der Überschuldungsprüfung nicht berücksichtigt werden. |

     

    Bei einer Fortführungsprognose (§ 17 InsO) handelt es sich im Kern um eine Zahlungsfähigkeitsprognose, die einer nachvollziehbaren Vermögens-, Finanz- und Ertragsplanung bedarf. Aus einem Businessplan ergibt sich keine positive Fortführungsprognose, wenn aus diesem nicht einmal hervorgeht, wie die bereits entstandenen Verbindlichkeiten zumindest mittelfristig zurückgeführt werden können.

    Quelle: ID 42717518

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