16.02.2016 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Hamm
13.200 EUR Geldbuße für das Einschmuggeln von 55.000 EUR Bargeld gerechtfertigt
| Ein Betroffener, der unter Verstoß gegen das ZollVG vorsätzlich 55.000 EUR Bargeld nach Deutschland einschmuggelt, kann mit einer Geldbuße von 13.200 EUR belegt werden. Das hat der 4. Senat für Bußgeldsachen des OLG Hamm am 5.1.16 (4 RBs 320/15, Abruf-Nr. 146377 ) entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des AG Münster vom 4.9.15 bestätigt. |
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