· Fachbeitrag · Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Pflichtverletzungen: Finanzbeamter aus dem Dienst entfernt
| Das OVG Schleswig-Holstein hat am 15.11.16 (14 LB 2/16, Abruf-Nr. 191772 ) die Entfernung eines Finanzbeamten A aus dem Dienst bestätigt. Der A war mehr als acht Jahre Vorsitzender eines Sparclubs, in dem Mitarbeiter des FA ansparten. Aufgabe des A war es, die Gelder entgegenzunehmen und auf ein Konto bei der Sparkasse einzuzahlen. Jeweils im Herbst eines jeden Jahres wurden die gesamten auf dem Konto eingezahlten Gelder durch A abgehoben und wieder an die Einzahler ausgekehrt. |
In 2012 hatte der A mehrfach die Zahlungen der Clubmitglieder nicht auf das Konto bei der Sparkasse eingezahlt. Stattdessen verbrauchte er 10.000 EUR für private Zwecke. A hat damit vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft gegen die ihm obliegenden Pflichten zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten (§ 34 S. 3 BeamtStG) verstoßen. Durch diese Pflichtverletzungen hat A ein Dienstvergehen gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 und 2 BeamtStG begangen.(CW)