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  • 01.08.2022 · Nachricht · OLG Frankfurt

    Justiz überlastet: Vermögensarrest unverhältnismäßig

    | Das OLG Frankfurt a. M. hat einen Vermögensarrest wegen fehlender Verfahrensförderung seitens der Strafkammer für unverhältnismäßig erklärt (15.2.22, 3 Ws 34/22, Abruf-Nr. 230092 ). |