07.04.2025 · Nachricht · OLG Hamm
Aussetzung gem. § 396 AO im Fall Mauss bestätigt
| Das OLG Hamm hat die Aussetzung des Strafverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Besteuerungsverfahrens gem. § 396 AO bestätigt, um steuerrechtliche Vorfragen im Fall Mauss zu klären (8.10.24, 4 Ws 143/24, Abruf-Nr. 245207 ). |
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