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  • 29.07.2024 · Nachricht · OLG Hamm

    Nichtigkeit bei Schwarzlohnabrede ist von Amts wegen zu beachten

    | Ist das Zivilgericht durch Indizien überzeugt, dass die Parteien eine „Ohne-Rechnung“-Abrede getroffen haben, muss es die daraus folgende Nichtigkeit gem. § 134 BGB, § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG von Amts wegen berücksichtigen, auch wenn die Parteien übereinstimmend das Gegenteil behaupten (OLG Hamm , 6.3.24, 12 U 127/22, Abruf-Nr. 241018 ). |