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  • 18.07.2024 · Nachricht · OLG Koblenz

    Anforderungen an die Anklage, um das Hauptverfahren zu eröffnen

    | Das Gericht beschließt, das Hauptverfahren zu eröffnen, wenn der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig ist, § 203 StPO. Das OLG Koblenz bejaht einen solchen hinreichenden Tatverdacht, wenn es bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses wahrscheinlich ist, dass der Angeschuldigte in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln verurteilt wird. Damit wird ein geringerer Grad der Wahrscheinlichkeit vorausgesetzt, als dies beim dringenden Tatverdacht (§ 112 Abs. 1 S. 1 StPO) der Fall ist (7.12.23, 1 Ws 22/23, Abruf-Nr. 240518 ). |