· Nachricht · OVG Berlin-Brandenburg
Grenzen des presserechtlichen Auskunftsanspruchs
| Das OVG Berlin-Brandenburg hat in zwei Beschwerdeverfahren im Rahmen der „Cum-Ex-Steuergeldaffäre“ zum presserechtlichen Auskunftsanspruch entschieden. |
Ein Journalist hat keinen Anspruch auf Auskunft gegenüber
- dem BMF dazu, wann und durch wen Informationen, die der damalige Bundesminister Olaf Scholz bzw. seine damalige Büroleiterin an den Cum-Ex-Untersuchungsausschuss übersandt haben sollen, vernichtet worden sind. Die erfragten Informationen sind beim BMF weder in schriftlicher oder elektronischer Form noch als sog. präsentes dienstliches Wissen vorhanden;
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