· Fachbeitrag · OVG Berlin-Brandenburg
Passentziehung wegen Steuerschulden
| Das OVG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 7.11.11 (OVG 5 N 31.08, Abruf-Nr. 120168 ) einen Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des VG abgelehnt, mit der dieser sich gegen die Entziehung des Passes wehrt. |
Das VG hat das Vorliegen eines Steuerfluchtwillens wegen der erheblichen Höhe der Steuerrückstände des Klägers, auf die er keine Zahlungen geleistet hatte, sowie weiteren Anhaltspunkten, wie der Wohnsitznahme in Argentinien in Kenntnis der Steuerverfahren, der fehlenden Erreichbarkeit und des Versuchs der Ausreise mit dem als gestohlen gemeldeten Pass gefolgert.
Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 27 | ID 31216810