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  • 15.04.2021 · Fachbeitrag · Pflichtverteidigung

    Beiordnung als Pflichtverteidiger

    | Der im Auftrag des Beschuldigten gestellte Antrag des Wahlverteidigers, ihn als Pflichtverteidiger beizuordnen, beinhaltet wie im Grundsatz jeder entsprechende Antrag stets auch ohne ausdrückliche Nennung die Erklärung, die Wahlverteidigung solle mit der Beiordnung enden. Das hat das LG Magdeburg klargestellt. |