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  • 15.09.2021 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Bindungswirkung von Steuerbescheiden für die Industrie- und Handelskammer

    | Den Entscheidungen der Steuerbehörden über die Veranlagung zur Gewerbesteuer und damit über die Einstufung eines Betriebs als Gewerbebetrieb im steuerrechtlichen Sinn kommt nach § 2 Abs. 1 IHKG Tatbestandswirkung zu, sodass die Industrie- und Handelskammer – und im Streitfall auch das Verwaltungsgericht – an diese Feststellungen gebunden sind. Das hat das VG Saarlouis klargestellt. |