27.08.2015 · Fachbeitrag · Schadenersatz
Schadenersatzzahlung des Steuerberaters als Ausgleich für Bußgelder sind Betriebseinnahmen
| Zahlt ein Steuerberater an eine GmbH Schadenersatz dafür, dass die GmbH Bußgelder für nicht im Bundesanzeiger veröffentlichte Bilanzen zu tragen hatte, sind diese Zahlungen für die GmbH Betriebseinnahmen, da es an einer gesetzlichen Ausschlussvorschrift fehlt (FG Münster 11.3.15, 13 K 3129/13 K, Abruf-Nr. 144243 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig