· Fachbeitrag · Schätzung
Schätzung von Besteuerungsgrundlagen bei einem Taxiunternehmen
von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen
Für ein Taxiunternehmen genügen nur die sogenannten Schichtzettel den sich aus der Einzelaufzeichnungspflicht ergebenden Mindestanforderungen (FG Hamburg 11.11.14, 6 K 206/11, Abruf-Nr. 143767). |
Sachverhalt
Der Kläger K betreibt seit vielen Jahren als Einzelunternehmer ein Taxenunternehmen mit mehreren Fahrzeugen. Er erstellte für die Streitjahre die Buchführung für seinen Taxenbetrieb selbst und ermittelte seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Für das Unternehmen fuhren in den Streitjahren durchgehend sechs Taxen. Tägliche Kassenberichte mit der Ermittlung der Tageseinnahmen liegen nicht vor. Grundaufzeichnungen der einzelnen Fahrer in Form von Schichtzetteln wurden dem Betriebsprüfer nicht vorgelegt.
Die Einnahmen erfasste der K jeweils am Monatsende für jeden einzelnen Fahrer in einem Kassenbericht. Den Betrag der Einnahmen eines jeden Fahrers ermittelte der K aufgrund von Aufzeichnungen für den jeweiligen Monat; diese Monatsaufstellungen enthielten
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