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  • 14.03.2022 · Nachricht · Schweizerisches Bundesgericht

    Cum-Ex: Auslieferung an Deutschland

    | Das Schweizerische Bundesgericht hat die Auslieferung eines Angeklagten, dem in Deutschland Steuerhinterziehung im Rahmen des Cum-Ex-Skandals vorgeworfen wird, an die BRD bestätigt (16.2.22, 1C_3/2022, Abruf-Nr. 227753 ). Damit ist der am 30.6.21 vom eidgenössischen Bundesamt für Justiz erlassene und am 7.7.21 von der Kantonspolizei Graubünden vollstreckte Auslieferungshaftbefehl rechtskräftig (bestätigt durch das Schweizerische Bundesstrafgericht 20.12.21, RR.2021.200, Abruf-Nr. 227787 ). Eine zeitnahe Überstellung an Deutschland ist mittlerweile erfolgt. |