· Fachbeitrag · Selbstanzeigenberatung
FG entscheidet zugunsten des Steuerpflichtigen: „Kontrollmaterial“ nur Indiz und kein Beweis
von RA Dr. Florian Bach, Sindelfingen
| Das FG Berlin-Brandenburg hatte jüngst noch einmal über die in Liechtenstein abhandengekommenen Bankdaten zu entscheiden. |
Sachverhalt
Der Kläger ist Personalleiter und seine Ehefrau Beamtin. Der Kläger erhielt für den Verlust des Arbeitsplatzes im Jahr 1998 eine Abfindung i. H. von 310.000 DM. Die Eheleute sind Eigentümer zweier vermieteter Eigentumswohnungen und waren in den Streitjahren weiter an zwei Fondsgesellschaften beteiligt. Sie erklärten für die Streitjahre inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen weitgehend unterhalb der Freibeträge.
Das FA erhielt im August 2008 „Kontrollmaterial“ zu Anlegern der E-Bank. Hinter der E-Bank verbirgt sich die Liechtensteinische Landesbank (LLB). Das „Kontrollmaterial“ war im Strafverfahren wegen des Versuchs der Erpressung der LLB vor dem LG Rostock in Umlauf gebracht worden (LG Rostock 23.1.09, 19 KLs 5/08). In diesem hatte die Verteidigerin der Kammer eine Plastiktüte mit einem darin befindlichen Stapel DIN-A4-Seiten übergeben. Nachdem die Materialien ausgewertet worden waren, wurden sie an die jeweils örtlich zuständigen Finanzbehörden weitergeleitet.
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