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  • 15.05.2015 · Fachbeitrag · Sozialversicherungsbeiträge

    Equal Pay – Anspruch und Sozialabgaben nach Tarifunfähigkeit der CGZP

    | Bei der Prüfung, ob (bedingter) Vorsatz vorgelegen hat, kommt es nicht auf das Vorenthalten des Equal Pay (Lohn-)Anspruchs an, sondern auf das Vorenthalten der sich daraus ergebenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge (SG Braunschweig 13.10.14, S 64 KR 568/13, Abruf-Nr. 144487 ). |