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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungsbeiträge

    Illegale Beschäftigungsverhältnisse: Lohnsteuerklasse VI bei Beitragsnachforderung

    von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin

    | Bei der Nacherhebung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen ist der Berechnung - soweit dem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte vorgelegen hat - die Lohnsteuerklasse VI zugrunde zu legen - so das LSG Schleswig-Holstein. |

     

    Sachverhalt

    Der Antragsteller A betreibt seit 2010 ein Transportunternehmen für Wert- und Sicherheitstransporte innerhalb Europas. Hierfür werden gepanzerte Sicherheitstransporter eingesetzt. Die Fahrten werden jeweils mit zwei Personen durchgeführt, wobei die Fahrzeuge während des Transports durchgehend mit GPS überwacht werden. Dabei wechseln sich die Personen während der Fahrten als Fahrer ab. Die Fahrten wurden durch A selbst und bei ihm fest angestellte, sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer durchgeführt. Daneben beauftragte A den B und den C mehrfach damit, Fahrten durchzuführen. Mit diesen hatte er einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.

     

    Aufgrund einer anonymen Anzeige prüfte das Hauptzollamt (HZA) im September 2012 die Geschäftsunterlagen der Firma des A beim beauftragten Steuerbüro. Anschließend wurde ein Ermittlungsverfahren durchgeführt, in dessen Zuge die Informationen und Unterlagen an die Antragsgegnerin übergeben wurden, um sie auszuwerten.