· Fachbeitrag · Sozialversicherungsbeiträge
Spedition: Betriebsinhaber haftet für Beitragsforderungen
von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen Berlin
| Die Betriebsinhaberin einer Spedition haftet auch dann für Beitragsforderungen, wenn das operative Geschäft allein durch den Ehemann geführt wird. |
Sachverhalt
Streitig ist die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen in Bezug auf die Tätigkeit des Beigeladenen B bei der Klägerin in der Zeit vom 14.9.09 bis 29.4.11 sowie Säumniszuschlägen. Die Klägerin K absolvierte eine Ausbildung zur Erzieherin sowie ein Studium zur Diplomsozialarbeiterin, das sie in 2008 abschloss. Im September 2004 meldete sie ein Gewerbe „Spedition und Warenhandelr“ an. Die operative Tätigkeit des Betriebs leitete ihr Ehemann E, Speditionskaufmann und selbst Inhaber des Geschäfts bis zu seiner Insolvenz vor der Gewerbeanmeldung der K. K verfügte über drei Fahrzeuge und über eine Lizenz für diese Fahrzeuge zum gewerblichen Güterkraftverkehr. Das Unternehmen war überwiegend als Subunternehmer tätig.
Der Beigeladene B war jahrelang als Fahrer versicherungspflichtig beschäftigt, sowohl beim E als auch bei der K selbst. Im Mai 2008 meldetet er ein Gewerbe „Dienstleistungen aller Art (Kurierfahrten, Webdesign etc.)“ an. Ausgehend davon, dass K über die Verhältnisse in der Firma nicht Bescheid gewusst habe, wurde ein Strafverfahren gegen sie eingestellt. Ihr Ehemann wurde 2014 nach § 266a StGB zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 EUR betreffend B verurteilt.
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