· Fachbeitrag · Steuergeheimnis
Steuer-CD: Weitergabe von Steuerdaten trotz Steuergeheimnis
von OStA Raimund Weyand, St. Ingbert
| Will ein ständiger Landtagsausschuss mögliche Säumnisse von Mitarbeitern der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit der Auswertung einer Steuer-CD aufklären, steht das Steuergeheimnis ( § 30 AO ) einer Weitergabe steuerlich erheblicher Umstände durch das Finanzministerium nicht entgegen. Das besondere öffentliche Interesse geht hier den individuellen Belangen des Steuerpflichtigen vor - so das FG Saarland am 27.4.16. |
Sachverhalt
Das Land (Antragsgegner) erwarb 2012 zusammen mit anderen Bundesländern eine Steuer-CD, die auch Daten des Antragstellers enthielt. Dieser hatte zwar Vermögen in der Schweiz angelegt, bis auf das Jahr 2008 aber nur Kapitalerträge unterhalb der Sparerfreibeträge erzielt. Der auf 2008 entfallende Steuermehrbetrag von etwa 1.800 EUR wurde fristgemäß entrichtet, das Steuerstrafverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Da Hinweise auf massive Fehler bei der Bearbeitung der CD-Fälle durch die Steufa aufgetaucht waren, forderte der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen des saarländischen Landtags die Daten von im Saarland ansässigen Steuerpflichtigen an, die auf der CD enthalten waren. Der Versuch, das Finanzministerium an der Datenweitergabe durch eine einstweilige Anordnung zu hindern, ist gescheitert.
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