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  • · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung

    Fußball WM 2006: Keine Amtspflichtverletzung durch Steuerstrafverfahren

    | Ein vertretbares Verhalten der Staatsanwaltschaft löst keine Amtshaftungsansprüche wegen eines eingeleiteten Steuerstrafverfahrens aus. |

     

    Sachverhalt

    Der Kläger K war Präsident des DFB. Zudem war er Vizepräsident für Personal, Recht und Finanzen des Weltmeisterschafts-Organisationskomitees 2006. In dieser Funktion wirkte er an einer Zahlung an die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) i.H. von bis zu 7,0 Mio. EUR mit. Der Verwendungszweck lautete „Beitrag Kulturprogramm FIFA Fußballweltmeisterschaft 2006“.

     

    Eine Zahlung über 6,7 Mio. EUR buchte man in der Steuererklärung zunächst erfolgsneutral. Später buchte man sie als steuermindernde Betriebsausgabe. Die Steuererklärungen unterschrieb K nicht persönlich. Er unterschrieb aber eine Bilanzaufstellung, die der Steuererklärung zugrunde lag. Eine „FIFA Gala“ fand zu keinem Zeitpunkt statt. Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft (StA) führen ein Steuerstrafverfahren gegen K.