· Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
Kläger will Pressemitteilung untersagen lassen
von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin
| Ein subjektives (Abwehr-)Recht des Rundfunkteilnehmers oder gar ein Unterlassungsanspruch folgt aus dem Rundfunkstaatsvertrag nicht, so das VG Köln. |
Sachverhalt
Der Kläger ist Vorsitzender des KFC Uerdingen und Geschäftsführer einer Immobiliengruppe, die wiederum der Hauptsponsor des Vereins ist.
- Am 17.3.14 berichtete die Sendung des WDR „sport inside“ in einem ausführlichen TV-Beitrag über den Kläger.
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