02.08.2021 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
Kompensationsverbot im Verhältnis zwischen vGA und hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträgen
| Dem Täter einer Steuerhinterziehung sind nur solche Steuervorteile anzurechnen, die sich aus der unrichtigen Erklärung ergeben. Es bedarf eines unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen den verschleierten steuererhöhenden Tatsachen und den Steuervorteilen. Sonst steht das Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 S. 3 AO) entgegen. Einen solchen Zusammenhang hat der BGH im Verhältnis zwischen verdeckten Gewinnausschüttungen und hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträgen abgelehnt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig