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  • · Fachbeitrag · Steuerstrafverfahren

    Der unwürdige Arzt oder Entzug der Approbation bei Steuerhinterziehung

    von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin

    | Es ist das Ziel approbationsrechtlicher Maßnahmen gegen unwürdige Ärzte, das für jede Heilbehandlung unabdingbare Vertrauen der Patienten in die Integrität der Personen aufrechtzuerhalten, denen mit der Approbation die staatliche Erlaubnis zur selbstständigen Ausübung der Heilkunde verliehen ist. |

     

    Sachverhalt

    Der Kläger K ist niedergelassener Arzt. Verschiedene Strafverfahren wurden ‒ und werden ‒ gegen K geführt. Es wurde unter anderem ein Strafbefehl wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung in vier Fällen erlassen. Der Verkürzungsbetrag soll 350.000 EUR betragen. Zusätzlich beziffert die Staatsanwaltschaft den vom K durch Betrugsstraftaten verursachten Schaden auf annähernd 800.000 EUR. Mit Bescheid vom 11.9.15 ordnete die Bezirksregierung Köln das Ruhen der Approbation des K an und forderte ihn auf, die Original-Approbationsurkunde binnen zwei Wochen zu übergeben.

     

    Am 27.7.16 hat das AG einen Haftbefehl gegen K erlassen und ihn zur Fahndung ausgeschrieben. Nach seiner Festnahme ist der Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Mit Beschluss vom 7.9.17 hat das AG die Akten dem LG zur Entscheidung vorgelegt, da die Strafsache einen besonderen Umfang aufweise und im Fall einer Verurteilung der Ausspruch einer Freiheitsstrafe von mehr als 4 Jahren zu erwarten sei.