02.10.2017 · Fachbeitrag · Steuerstrafverfahren
Keine Akteneinsicht in Strafakten für Beteiligte eines parallel geführten Zivilrechtsstreits
| Gegen den Angeklagten, Geschäftsführer einer insolventen GmbH, war ein Steuerstrafverfahren vor dem LG anhängig. Im Zuge eines parallel geführten Zivilrechtsstreits, in dem es um Schadenersatzansprüche i.H. von 750 Mio. EUR anlässlich der Insolvenz ging, begehrten am Strafverfahren unbeteiligte Dritte Einsicht in die Strafakten. Die Akteneinsicht wurde vom LG gewährt. Auf die Beschwerde des Angeklagten hat das OLG Rostock die Rechtswidrigkeit der Akteneinsicht festgestellt. |
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