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  • · Fachbeitrag · Tabaksteuer

    Gegenseitiger Ausschluss von Steuerschuld und Haftungsschuld

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Michael Valder, Ginster Theis Klein & Partner mbB

    | Im Haftungsrecht der AO gilt der Grundsatz, dass sich Steuerschuldnerschaft und Haftung gegenseitig ausschließen. Wer als Besitzer unversteuerter Zigaretten zur Entrichtung von TabSt verpflichtet ist, kann daher für diese nicht zugleich aufgrund eines Haftungsbescheids nach § 71 AO in Anspruch genommen werden. |

     

    Sachverhalt

    Im Zuge steuerstrafrechtlicher Ermittlungen wurden am 16.2.16 aufgrund richterlicher Anordnung die Kellerräume des vom Antragsteller A betriebenen Hotels durchsucht. Hierbei wurden insgesamt 275.560 Zigaretten ohne deutsche Steuerzeichen sichergestellt. Davon trugen 22.860 Zigaretten keine Steuerzeichen, 800 Zigaretten tschechische, 60 Zigaretten polnische und die übrigen ukrainische Steuerzeichen.

     

    Mit Haftungsbescheid vom 14.9.16 setzte das HZA gegen A TabSt i.H. von 43.019,87 EUR fest. Mit Ausnahme der mit tschechischen und polnischen Steuerzeichen versehenen Zigaretten wurde darüber hinaus EUSt i.H. von 11.026,94 EUR festgesetzt. Gegen beide Bescheide legte A Einspruch ein und beantragte die AdV, welche das HZA und anschließend auch das FG ablehnte.