· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Erhöhte Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
von RA Dr. Daniel Kaiser und RA Matthias Diete, Küffner Maunz Langer Zugmaier, München
Der BFH hat die Nachweisvoraussetzungen für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen verschärft und entschieden, dass die Steuerbefreiung nicht zur Anwendung kommt, wenn der ausdrückliche Hinweis auf das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung in der Rechnung fehlt (BFH 14.11.12, XI R 8/11, Abruf-Nr. 131061). |
Sachverhalt
Der deutsche Unternehmer K lieferte eine Motoryacht an das in Irland ansässige Unternehmen L. Gemäß dem CMR-Frachtbrief wurde die Yacht von K an L durch einen Frachtführer nach Spanien versandt. Die Rechnung enthielt den Zusatz „VAT @ zero for export“, allerdings keinen ausdrücklichen Hinweis auf die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung. Das FA und das FG versagten die Steuerbefreiung mit der Begründung, K habe die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweispflichten gemäß §§ 17a ff. UStDV a.F. nicht erbracht. Zudem sei fraglich, ob L tatsächlich Abnehmerin der Yacht war, da es sich bei ihr um eine rechtlich existente, jedoch wirtschaftlich inaktive Domizilgesellschaft gehandelt habe.
Entscheidungsgründe
Ein Unternehmer kann den Nachweis der Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung auf 3 Stufen erbringen:
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