· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug bei Edelmetall-Lieferungen
von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin
| Welche Maßnahmen vernünftigerweise von einem Steuerpflichtigen, der sein Recht auf Vorsteuerabzug ausüben möchte, verlangt werden können, um sicherzustellen, dass seine Umsätze nicht in einen von einem Wirtschaftsteilnehmer auf einer vorhergehenden Umsatzstufe begangenen Betrug einbezogen sind, hängt wesentlich von den jeweiligen Umständen ab. |
Sachverhalt
Streitig war, ob ein Widerspruch gegen die Anmeldung einer Umsatzsteuerforderung zur Insolvenztabelle für 2010 von mehr als 200.000 EUR begründet ist: Der Kläger K ist Insolvenzverwalter einer KG, die eine Scheideanstalt betrieb. Die KG hatte zu diesem Zweck von verschiedenen Anbietern Edelmetalle aufgekauft, die anschließend eingeschmolzen und von den sonstigen Bestandteilen geschieden wurden. Einer ihrer Lieferanten war der später wegen Steuerhinterziehung verurteilte P. Die Steuerfahndung hatte ermittelt, dass der P Gold im Wert von mehr als 9 Mio. EUR angeliefert habe. Bei den Lieferanten des P wiederum habe es sich aber teilweise nicht um Unternehmer gehandelt. K ist der Ansicht, die Scheideanstalt habe gegenüber P alle Maßnahmen getroffen, die vernünftigerweise von ihr hätten verlangt werden können, um sicherzustellen, dass ihre Umsätze nicht in eine Steuerhinterziehung einbezogen worden seien. Folgende Nachweise hätten vorgelegen:
- Ausweiskopie,
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