· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug und Vertrauensschutz des Leistungsempfängers in Kreislaufgeschäften
von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
| Zum innergemeinschaftlichen Handel sind noch nicht alle Rechtsfragen höchstrichterlich entschieden. In einem Fall des FG Berlin-Brandenburg streiten die Beteiligten darum, ob und in welchem Umfang einer GmbH ein weiterer Vorsteuerabzug ‒ ggf. aus Billigkeitsgründen gem. § 163 AO ‒ zu gewähren ist und ob weitere Umsätze als innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 6a Abs. 4 UStG von der Umsatzsteuer zu befreien sind. |
Sachverhalt
Die Klägerin K handelte im In- und Ausland mit alkoholischen und alkoholfreien Getränken sowie mit Gaststättenbedarfsartikeln aller Art. Nach Ansicht des FA und der Steuerfahndung war K in ein Umsatzsteuerkarussell eingebunden gewesen. Ihr sei auch kein Gutglaubensschutz zu gewähren, da eine Vielzahl von Auffälligkeiten Anlass zu Prüfungen hätten geben müssen. K hätte erkennen können, dass sie in betrügerische Aktivitäten eingebunden gewesen sei.
Entscheidungsgründe
Entgegen der Ansicht des beklagten FA lagen einzelnen streitbefangenen Rechnungen steuerbare und steuerpflichtige Lieferungen der Rechnungsaussteller zugrunde (FG Berlin-Brandenburg 15.11.18, 7 K 7196/15, Abruf-Nr. 212623). Andererseits begehrte K aber auch zu Unrecht die Berücksichtigung weiterer steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen. Unbeachtlich waren vom FA gerügte formelle Mängel der Frachtbriefeintragungen, da solche im Massengeschäft alltäglich sind.
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