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  • 17.09.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuerhinterziehung

    Umsatzsteuerstrafverfahren: Akteneinsicht in Sonderprüfungsakten

    | Zieht die Steuerfahndung in ihre Ermittlungen die Umsatzsteuer-Sonderprüfungsakten mit ein, erstreckt sich das Einsichtsrecht im Strafverfahren auch auf diese Akten. Die Akten sind dem Gericht bei Anklageerhebung zusammen mit den Ermittlungsakten vorzulegen, selbst wenn die Steuerfahndung diese nicht formal als Beiakten führt (OLG Rostock 7.7.15, 20 VAs 2/15, Abruf-Nr. 145363 ). |