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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuerkarussell

    Haftung nach § 71 AO bei Einbindung in ein Umsatzsteuerkarussell

    von RA Dr. Thomas Himmelreich, Krause & Kollegen, Berlin

    Ungleichbehandlung von Scheingeschäften und wirtschaftlicher Tätigkeit kann einer Anspruchnahme nach § 71 AO nicht entgegengehalten werden (BFH 12.9.14, VII B 99/13, Abruf-Nr. 173430).

     

    Sachverhalt

    Der Geschäftsführer einer GmbH, die sich mit dem außerbörslichen Handel mit Emissionszertifikaten beschäftigte, wurde wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) verurteilt. Das FA nahm ihn noch vor rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens gemäß § 71 AO als Haftungsschuldner in Anspruch.

     

    Die geltend gemachten Vorsteuerbeträge sind nach Ansicht des FA zu versagen, weil dem Emissionszertifikatehandel keine umsatzsteuerbaren Leistungen zugrunde gelegen hätten. Selbst wenn man von einer wirtschaftlichen Tätigkeit ausginge, sei ein Vorsteuerabzug deshalb ausgeschlossen, weil der Geschäftsführer wusste oder hätte wissen müssen, dass die GmbH als sogenannter Buffer II Umsätze getätigt habe, die in eine Steuerhinterziehung einbezogen gewesen seien.