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  • · Nachricht · Verfassungsgerichtshof

    Abgeordneter hat kein Einsichtsrechtin staatsanwaltliche Ermittlungsakten

    | Im Organstreitverfahren hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (VerfGH) den Antrag eines Abgeordneten auf Einsicht in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten zurückgewiesen (VerfGH Berlin 20.5.20, 154/19). |

    Der Abgeordnete begehrte die Feststellung, der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung und der Senator für Inneres und Sport hätten sein Akteneinsichtsrecht aus Art. 45 Abs. 2 der Verfassung von Berlin verletzt, weil sie ihm Einsicht in amts- und staatsanwaltliche Ermittlungsakten verwehrt haben. Der VerfGH hat entschieden, dass sich das Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten nicht auf strafrechtliche Ermittlungsakten bezieht. Amts- und Staatsanwaltschaft sind keine Verwaltung i. S. v. Art. 45 Abs. 2 S. 1 VvB.

     

    Quelle: Pressemitteilung VerfGH Berlin vom 22.5.20

     

    Quelle: ID 46613050