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  • 17.05.2016 · Fachbeitrag · Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss im Haftbefehlsverfahren, Beschwerdeführer kommt frei

    | Die mit Haftsachen betrauten Gerichte müssen sich bei der Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft eingehend mit den einzelnen Voraussetzungen auseinandersetzen und diese auf hinreichend gesicherter Tatsachenbasis begründen. Das Verfahren der Haftprüfung und -beschwerde muss so ausgestaltet sein, dass die Gefahr einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition nicht besteht – so der VGH in Sachsen. |