· Fachbeitrag · Vermögensabschöpfung
Voraussetzungen des StPO-Vermögensarrests im Steuerstrafverfahren nach der Reform
von RD David Roth, LL.M. oec., Staatliches Rechnungsprüfungsamt Köln
| Nach der zum 1.7.2017 in Kraft getretenen Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (BGBl I 17, 872) hat das OLG Stuttgart erstmals zu den Voraussetzungen des neuen Vermögensarrests im Steuerstrafverfahren Stellung genommen (25.10.17, 1 Ws 163/17). Der Senat bestätigt einen Vermögensarrest zugunsten des FA über 28.000 EUR wegen Steuerhinterziehung. |
1. Zeitliche Anwendung und Arrestforderung
Da in dem laufenden Verfahren noch keine gerichtliche Entscheidung über den Verfall von Wertersatz a.F. erfolgt war, fand das neue Recht trotz Tatbegehung vor dem 1.7.17 Anwendung (Art. 316h EGStGB, § 14 EGStPO). Das neue Recht kann daher bereits bei laufenden Verfahren zur Anwendung kommen.
Das Gericht bejaht eine Arrestforderung: Der notwendige Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung liege vor. Zudem sei wegen der aus der Tat erlangten Steuern (§ 73 Abs. 1 StGB) in einem späteren Strafurteil die Einziehung dieser Werte als Taterträge anzuordnen. Der Vermögensarrest erfolge damit richtigerweise zur Sicherung der späteren Einziehungsentscheidung.
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