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  • 19.02.2013 · Fachbeitrag · Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden

    | Das FA hatte wegen rückständiger Einkommen- und Umsatzsteuern von etwa 62.000 EUR ein Gewerbeuntersagungsverfahren angeregt. In der Begründung hatte das FA angegeben, dass der – spätere – Kläger auch seinen Erklärungspflichten nicht vollständig nachkomme, wirtschaftlich leistungsunfähig sei und Pfändungsmaßnahmen keinen Erfolg erbracht hätten. Nach den daraufhin eingeleiteten Ermittlungen war der Kläger am 28.6.11 vom AG wegen Steuerhinterziehung in 5 Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. |