19.02.2013 · Fachbeitrag · Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
| Das FA hatte wegen rückständiger Einkommen- und Umsatzsteuern von etwa 62.000 EUR ein Gewerbeuntersagungsverfahren angeregt. In der Begründung hatte das FA angegeben, dass der – spätere – Kläger auch seinen Erklärungspflichten nicht vollständig nachkomme, wirtschaftlich leistungsunfähig sei und Pfändungsmaßnahmen keinen Erfolg erbracht hätten. Nach den daraufhin eingeleiteten Ermittlungen war der Kläger am 28.6.11 vom AG wegen Steuerhinterziehung in 5 Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig