· Fachbeitrag · Verwaltungsgericht Gießen
Haftungsbescheid zur Grundsteuer: Neuer Eigentümer haftet für Altsteuer
| Ein Haftungsbescheid hinsichtlich einer Grundsteuerforderung kann gegen den Erwerber des Grundstücks auch dann ergehen, wenn die Behörde nicht alle in Betracht kommenden Vollstreckungsmöglichkeiten gegenüber dem Steuerschuldner (Verkäufer) ausgeschöpft hat. |
Das VG Gießen verweist in einer Entscheidung vom 14.6.12 (8 K 2454/10.GI, Abruf-Nr. 122473) auf § 11 Abs. 2 GrStG. Hiernach haftet der Erwerber neben den früheren Eigentümern für die auf den Steuergegenstand oder Teilen des Steuergegenstands entfallene Grundsteuer, die für die Zeit seit dem Beginn des letzten vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres zu entrichten ist, wenn ein Steuergegenstand ganz oder zu einem Teil einer anderen Person übereignet wird. (CW)
Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 264 | ID 34944320