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  • 19.04.2013 · Fachbeitrag · Verwaltungsgericht München

    Gewerbeuntersagung nach Steuerhinterziehung

    | Die Klägerin K hatte in den Jahren 2003 und 2004 Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer in einer Gesamthöhe von mehr als 34.000 EUR verkürzt. Dieser gewerbebezogene Rechtsverstoß sei geeignet, die Unzuverlässigkeit der K zu begründen. Das VG München hat am 20.7.12 (M 16 K 11.4521, Abruf-Nr. 131141 ) die Klage gegen eine Gewerbe­untersagung abgewiesen. |