03.05.2021 · Fachbeitrag · VG des Saarlands
Nach Strafverfahren: eBay-Verkäufer müssen IHK-Beitrag zahlen
| In der Folge eines Steuerstrafverfahrens wegen Verkäufen auf dem Internetportal eBay zog die IHK die Steuerpflichtigen heran, IHK-Beiträge für 2007 bis 2019 zu zahlen. Das FA hatte die IHK auf die gewerblichen Einkünfte der Ehegatten-GbR hingewiesen. Das VG des Saarlands hat einstweiligen Rechtsschutz dagegen abgelehnt (31.3.20, 1 L 17/20, Abruf-Nr. 216729 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig