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  • 03.05.2021 · Fachbeitrag · VG des Saarlands

    Nach Strafverfahren: eBay-Verkäufer müssen IHK-Beitrag zahlen

    | In der Folge eines Steuerstrafverfahrens wegen Verkäufen auf dem Internetportal eBay zog die IHK die Steuerpflichtigen heran, IHK-Beiträge für 2007 bis 2019 zu zahlen. Das FA hatte die IHK auf die gewerblichen Einkünfte der Ehegatten-GbR hingewiesen. Das VG des Saarlands hat einstweiligen Rechtsschutz dagegen abgelehnt (31.3.20, 1 L 17/20, Abruf-Nr. 216729 ). |