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  • 04.12.2023 · Nachricht · VG München

    Streit mit der Steuerfahndung: Zuständig ist das FG

    | Wendet sich der Steuerpflichtige wegen eines Schreibens der Steuerfahndungsstelle an das VG, muss das Gericht den Rechtsstreit an das zuständige FG verweisen (VG München 26.4.23, M 23 K 20.1154, Abruf-Nr. 238197 ). |