· Fachbeitrag · VG Münster
Doppelter Kindergeldbezug führt zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
| Das VG Münster (8.11.11, 20 K 1698/10.BDG, Abruf-Nr. 114148 ) hat einen Beamten aus dem Beamtenverhältnis entfernt, weil dieser zur Überzeugung des Gerichts vorsätzlich zwei Anträge auf Kindergeld gestellt und demzufolge wissentlich über mehr als 13 Jahre hinweg doppelt Kindergeld bezogen und so eine Steuerhinterziehung begangen hat. |
Gemäß § 13 BDG ist die Entscheidung des Gerichts über eine Disziplinarmaßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen bei Gesamtwürdigung aller Umstände zu treffen. Die Disziplinarmaßnahme ist nach der Schwere des Dienstvergehens zu beurteilen, wobei das Persönlichkeitsbild des Beamten angemessen zu berücksichtigen ist. Ferner soll berücksichtigt werden, in welchem Umfang der Beamte das Vertrauen der Allgemeinheit beeinträchtigt hat. Ein Beamter, der durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat, ist aus dem Dienst zu entfernen. Vorliegend erfordert die disziplinarrechtliche Würdigung des festgestellten Sachverhalts nach der Überzeugung des Gerichts den Ausspruch der Höchstmaßnahme i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 5 BDG, § 10 BDG.