· Fachbeitrag · VG Stuttgart
Steuerhinterziehung als Dienstvergehen
| Ein Beamter, der gemäß § 13 Abs. 1 Sonderurlaubsverordnung beurlaubt ist, kann nach Ansicht des VG Stuttgart (10.8.11, 23 K 1060/11, Abruf-Nr. 113336 ) durch eine Steuerhinterziehung (doppelter Kindergeldbezug) ein außerdienstliches Dienstvergehen i.S. des § 54 S. 3 BBG, § 77 Abs. 1 S. 2 BBG a.F. begehen (Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten). Eine - innerdienstliche - Verletzung der Wahrheitspflicht ist jedoch ausgeschlossen. |
Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 298 | ID 29651000