· Nachricht · Zigarettenschmuggel
Haftung für Tabaksteuer
| Wer als Besitzer von in Deutschland unversteuerten Zigaretten verpflichtet ist, Tabaksteuer zu entrichten, kann für diese Steuer nicht zugleich durch Haftungsbescheid nach § 71 AO in Anspruch genommen werden. Das hat der BFH entschieden (23.6.20, VII R 56/18, Abruf-Nr. 219290). |
Mehr dazu demnächst in der PStR.
Quelle: ID 47030595