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  • · Nachricht · Zigarettenschmuggel

    Haftung für Tabaksteuer

    | Wer als Besitzer von in Deutschland unversteuerten Zigaretten verpflichtet ist, Tabaksteuer zu entrichten, kann für diese Steuer nicht zugleich durch Haftungsbescheid nach § 71 AO in Anspruch genommen werden. Das hat der BFH entschieden (23.6.20, VII R 56/18, Abruf-Nr. 219290). |

     

    Mehr dazu demnächst in der PStR.

    Quelle: ID 47030595