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  • 01.08.1999 · Fachbeitrag · ..

    "Elefantenrennen“ sind nicht zwangsläufig verboten

    | Durch das seit dem 1. Juli 1998 geltende Gesetz zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts minderjähriger Kinder (KindUG, 6.4.98, BGBl I, 666) wurde in § 41 Abs. 1 Buchstabe e BRAGO die Vorschrift des § 644 ZPO eingefügt. Die Folge ist: Bei einer anhängigen Unterhaltsklage von Verwandten oder Eheleuten kann neuerdings auch eine einstweilige Anordnung beantragt werden. Dadurch werden für den Anwalt gesonderte Gebührenansprüche für die Hauptsache und für die einstweilige Anordnung begründet. |