01.03.2002 · Fachbeitrag · Abrechnungspraxis
Verschenken Sie kein Geld bei der Anrechnung
| Die BRAGO schreibt bei gebührenrechtlichen Angelegenheiten in verschiedenen Regelungen eine Anrechnungspflicht vor, z.B. in § 20 Abs. 1 S. 4 BRAGO bei der Erstberatungsgebühr, in § 118 Abs. 2 BRAGO bei der Geschäftsgebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO und in § 43 Abs. 2 BRAGO bei der Mahnverfahrens- und Widerspruchsgebühr nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BRAGO. Der folgende Beitrag erläutert die korrekte Gebührenanrechnung anhand von verschiedenen Beispielen. Dabei werden die Zwischenschritte der Rechnungen mit Netto-Beträgen vorgenommen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig